Mitglied werden

Werde Mitglied in der JIF

Wir freuen uns, wenn Du der Jazz-Initiative beitreten möchtest, denn jeder zusätzliche Beitrag wird in Konzerte investiert. Du wirst durch die Aufnahme in den Verein Mitglied in einer inzwischen runde 900 Köpfe zählenden Community.

Vorteile der Mitgliedschaft:

  • 7 Konzerte „Jazz im Palmengarten“. Eintritt nur 5 € (normales Ticket: 20 €, Stand 2023).
  • Alle Club-Konzerte in verschiedenen Locations mit ermäßigtem Eintritt wie auf unserer Homepage ausgewiesen.
  • Ermäßigung bei Kooperationen, z.B. in der Alten Oper Frankfurt
  • Alle Jazz-Veranstaltungen der Fabrik Kulturwerk Frankfurt mit ermäßigtem Eintritt, während des Fabrik-Umbaus außer Haus im Netzwerk Seilerei (ehem. Alte Seilerei Reutlinger) und der St. Bonifatiuskirche.
  • Förderung und Stärkung des Jazz in Frankfurt am Main.
  • Der Mitgliedsbeitrag kann steuerlich geltend gemacht werden (Förderung von Kunst und Kultur).

Auf dieser Seite findest du alle Informationen und Dokumente (PDF zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer):

Kontakt

Jazz-Initiative
Frankfurt am Main e.V.
Bornheimer Kulturbunker
Rendeler Straße 11a
60385 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 830 49 130
Fax: +49 69 830 49 133

info@jazz-frankfurt.de

www.jazz-frankfurt.de

Newsletter abonnieren

Infos

JIF-Aufnahmeantrag herunterladen. Bitte anschließend im Ordner „Downloads“ nachsehen und den Antrag am Computer ausfüllen.

Für die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags müssen bei Versand per E-Mail an uns 3-5 Werktage für die Bearbeitung und den Versand einkalkuliert werden. Bei Eingang des Antrags auf dem Postwege kann die Bearbeitung bis zu 2 Wochen dauern, da wir den Briefkasten nicht täglich leeren.

Wir freuen uns, wenn Du uns die Möglichkeit zur Belastung Deines Kontos über eine SEPA-Basislastschrift gibst, denn dies verringert unseren ehrenamtlich geleisteten Aufwand und wir haben mehr Zeit, die Konzerte zu organisieren. Bitte kreuze dann „Wiederkehrende Zahlung“ an, damit wir auch zukünftig abbuchen dürfen (bis auf Widerruf oder Beendigung der Mitgliedschaft). Wenn Du uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilst, wird der Mitgliedsausweis erst an Dich verschickt, sobald der Beitrag auf unserem Konto eingegangen ist. Natürlich kannst Du das Formular auch auf einer unserer Veranstaltungen persönlich einem Mitglied des Vorstands übergeben.

Das Formular ist zum Ausfüllen am PC vorbereitet (pdf Reader)! Es lässt sich mit allen pdf Readern, wie z.B. Apple Vorschau, Adobe Acrobat Reader, pdf24 Editor oder Foxit Reader ausfüllen. Lade dazu das Dokument zuerst auf einen lokalen Datenträger/Festplatte oder einen Cloud-Speicher herunter. Nach dem Ausfüllen ausdrucken und Unterschrift nicht vergessen (das geht mit Reader wie Acrobat und Foxit Reader sogar elektronisch und unveränderlich – Funktion „PDF Sign“, wenn Du vorher im Programm Deine eingescannte Unterschrift hinterlegt hast).

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ermäßigungen bei den Eintrittspreisen. Die Ermäßigung wird beim Kauf eines Tickets im Internet oder beim Vorzeigen des gültigen Mitgliedsausweises gewährt.

Eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung über die Zahlung des Mitgliedsbeitrag, können Sie hier für steuerliche Zwecke (Förderung von Kunst und Kultur) herunterladen. Wir versenden sie auch immer mit dem Mitgliedsausweis an Neumitglieder. Ab dem 2. Mitgliedsjahr kommt diese Bescheinigung automatisch mit dem Mitgliedsausweis, immer im Januar.

Eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung über die Zahlung von Spenden (auch mehrere) bis zur Summe von 300 € können Sie hier für steuerliche Zwecke (Förderung von Kunst und Kultur) herunterladen.

Hier kannst Du den Antrag auf eine Geschenkmitgliedschaft herunterladen. Bitte sieh anschließend im Ordner „Downloads“ nach.

Achtung: Der/die Beschenkte muss sein Einverständnis für die Mitgliedschaft mit seiner Unterschrift bestätigen.

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) lässt eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann als gesetzeskonform zu, wenn der Betroffene vorher darin eingewilligt hat (Art. 7 DSGVO).

Wenn Du die Geschenkmitgliedschaft als eine Überraschung für den Tag der Geschenkübergabe planst, empfehlen wir, das Einverständnis in Form der Unterschrift des Betroffenen erst dann einzuholen.

Wir werden den Aufnahmeantrag im Rahmen eines Geschenkes also nur dann akzeptieren, wenn der/die Beschenkte, d.h. das zukünftige Vereinsmitglied, den Geschenk-Mitgliedsantrag eigenhändig unterschrieben hat.

Die Zahlungsverpflichtung für die Laufzeit der Mitgliedschaft übernimmt der/die Schenkende, d.h. das SEPA-Lastschriftmandat wird von ihm/ihr unterschrieben oder der Mitgliedsbeitrag im Voraus auf unser Vereinskonto überwiesen.

Für die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags kalkuliere bei Versand per E-Mail oder Fax an uns bitte eine Woche für die Bearbeitung und den Versand. Bei Eingang auf dem Postwege können Bearbeitung und Versand auch länger dauern, da unser Briefkasten nicht täglich geleert wird.

Vereinssatzung herunterladen

  • Beitragsordnung ab 1.1.2024
  • Der Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr beträgt mindestens 60 € p.a., freiwillig gerne auch mehr. Der normale Beitrag ist schon für Mitglieder im Ruhestand bemessen. Gerne kann der Beitrag freiwillig erhöht werden (Reduzierung ab dem Folgejahr ist jederzeit möglich).
  • Junge Leute bis einschließlich 25 Jahre zahlen einkommensunabhängig als Einstieg ab 2024 nur 10 € p.a. Dies gilt zunächst nur für das Jahr 2024. Sollte das Modell erfolgreich sein, kann es von der Mitgliederversammlung verlängert werden. Ein geeigneter Altersnachweis ist erforderlich.
  • Schüler, Studenten und Auszubildende bis 30 Jahre zahlen ab 2024 nur 10 € p.a. Ein geeigneter Nachweis ist jedes Jahr vorzulegen.
  • Mitglieder in Grundsicherung oder mit Bürgergeld zahlen ab 2024 nur 10 € p.a. Ein geeigneter Nachweis ist jedes Jahr erforderlich.
  • Mitglieder, die keine der vorstehend genannten Ermäßgigungsgründe geltend machen können, aber andere Gründe für eine Beitragsermäßigung vorbringen können (z.B. Arbeitslosigkeit oder niedrige Rente nur wenig über der Grundsicherung), können mit dem Vorstand einen ermäßigten Beitrag aushandeln, mindestens jedoch 25 € p.a.
    In besonderen Härtefällen kann der Mitgliedsbeitrag für ein Jahr ausgesetzt werden. Darüber entscheidet ebenfalls der Vorstand.
  • Datenschutz: Der Vorstand bewahrt Stillschweigen über die persönlichen Daten der Mitglieder und schützt die Unterlagen vor der Einsicht Dritter, die keine Berechtigung dazu haben. Eingereichte Unterlagen (z.B. Kopien von Personalauswis oder Pass, Bescheid zu Grundsicherung oder Bürgergeld) für Nachweiszwecke werden nach der Prüfung vernichtet.