Bekanntgabe am 11.5.2022
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Das Preisträgerkonzert findet am 11. Mai 2022 in der Romanfabrik statt.
Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 1991 das Frankfurter Jazzstipendium (Arbeitsstipendium Jazz). Es ist inzwischen mit 10.000 € dotiert und wird jährlich neu ausgeschrieben.
Bewerben können sich Musikerinnen und Musiker aus Frankfurt und Umgebung, die sich erkennbar den verschiedenen stilistischen Formen des Jazz, einschließlich experimenteller Richtungen, zuordnen lassen. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe.
Aktuelle Infos und Termine finden sich hier im Kulturportal Frankfurt am Main.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Bewerbung an:
Kulturamt
der Stadt Frankfurt am Main
N.N.
Tel. (069) 212-38424
Brückenstr. 3–7
60594 Frankfurt am Main
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Musikerinnen und Musiker aus Frankfurt und Umgebung, die sich erkennbar den verschiedenen stilistischen Formen des Jazz, einschließlich experimenteller Richtungen, zuordnen lassen.
Bewerbungen sind sowohl von Einzelpersonen als auch von Gruppen möglich.
Welche Voraussetzungen müssen außerdem erfüllt sein?
Voraussetzung für eine Bewerbung sind eine musikalische Ausbildung oder Qualifikationen mit Schwerpunkt Jazz sowie der Nachweis einer entsprechenden Praxis. Dazu muss ein ausgefüllter Bewerbungsbogen und eine Audio-CD mit maximal drei Musikstücken vorgelegt werden.
Bewerberinnen und Bewerber sollen in der Lage sein, ein Programm von mindestens 30 Minuten live vor Publikum präsentieren zu können.
Welche Einschränkungen gibt es?
Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.
Musikerinnen und Musiker können das Stipendium bis zu dreimal erhalten, davon nur einmal als Solistin oder Solist (Einzelperson).
Nicht bewerben können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kulturdezernats der Stadt Frankfurt, Jury-Mitglieder und nahe Verwandte beider Gruppen.
Wie wird über die Vergabe entscheiden?
Eine unabhängige Jury entscheidet aus den eingereichten Beiträgen über die Vergabe des Frankfurter Jazzstipendiums. Jury und Veranstalter können unentgeltliches Vorspielen verlangen. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wie sind die Bewerbungsfristen?
Der Bewerbungszeitraum beginnt etwa in der dritten oder vierten Januarwoche und endet meist in der ersten Märzwoche.
Die Termine werden im Januar veröffentlicht.